Prozesskostensicherheit bei einem Kläger aus Antigua und BarbudaAußenwirtschaftslupeEin Kläger mit Wohnsitz in
Antigua und Barbuda ist verpflichtet, wegen der Prozesskosten Sicherheit zu leisten. Art. 14 des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 3. Dezember 1928 1 läuft im Hinblick auf § 110 ZPO in der Fassung seit
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