Am 18. September 2005 fanden die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag statt, ein Jahr früher als die reguläre Wahl. Der 15. Deutsche Bundestag wurde nur deshalb aufgelöst, weil der Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage mit dem Ziel der Neuwahl stellte. Der Bundeskanzler hat das Recht mit der Vertrauensfrage überprüfen zulassen, ob er noch die Zustimmung seiner Politik durch die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten besitzt. Da seine Vertrauensfrage vor dem Parlament scheiterte, beantragte er die vorzeitige Auflösung des Parlaments. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht dafür vor, dass der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen, nach dem Scheitern der Vertrauensfrage das Parlament auflöst und Neuwahlen anordnet. Aufgrund dieser Entscheidung wurden vorzeitige Neuwahlen zum 18. September 2005 angeordnet und durchgeführt.
Nachdem im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, fand dort erst am 2. Oktober 2005 eine Nachwahl statt. Demnach konnte das am 18. September ermittelt Wahlergebnis nur vorläufig sein, da es nur ein Ergebnis von 298 statt der 299 Wahlkreise darstellt. Der Bundeswahlleiter gab am 07. Oktober 2005 das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag bekannt.
Demnach lag die Wahlbeteiligung bei 77,7 % (2002: 79,1 %)
Der 16. Deutsche Bundestag besteht gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 16 Überhangmandaten, also aus insgesamt 614 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordnete). .
Gemäß dem endgültigen Wahlergebnis erhalten die Parteien im 16. Deutschen Bundestag nachstehende Mandatszahlen (einschließlich der Überhangmandate):