Die Bundesversammlung (Verfassungsorgan) wählt den Bundespräsidenten, sie ist kein ständiges Organ, sondern tritt nur zu diesem Zweck für einen oder mehrere Tage zusammen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. (Grundgesetz Artikel 54 Abs. 3). Grundlage für die Berechnung sind die vom Statistischen Bundesamt mitgeteilten letzten amtlichen Bevölkerungszahlen der einzelnen Bundesländer. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtsperiode des Bundespräsidenten muß die Bundesversammlung zusammentreten. Sie wird dazu vom Präsidenten des Deutschen Bundestages einberufen. Bei vorzeitiger Beendigung (z.B. durch Amtsrücktritt) tritt sie spätenstens 30 Tage nach diesen Zeitpunkt zusammen. Die Wahl des Bundespräsidenten ist geheim, um eine freie Wahl zu gewährleisten. Die Mitglieder der Bundesversammlung haben für die Dauer ihrer Tätigkeit die gleichen Rechte wie die Abgeordneten des Bundestages und sind durch die Indemnität und Immunität geschützt.
Kandidaten Dr. Hildegard Hamm-Brücher = im 3. Wahlgang zurückgezogen
Dr. Roman Herzog = 696 Stimmen
Hans Hirzel = 11 Stimmen
Johannes Rau = 605 Stimmen
Dr. Jens Reich = zurückgezogen