Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche politische Organisation Europas und hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich). Der Europarat ist eine völkerrechtliche Organisation, die auch ost- und zentraleuropäische Länder zu ihren Mitgliedern zählt und sich vor allem mit den Menschenrechten beschäftigt (Europäische Menschenrechtskonvention). Der Staatenbund umfasst 46 Länder, davon 21 mittel- und osteuropäische Staaten. Fünf Staaten haben den Beobachterstatus erhalten (Heiliger Stuhl, Vereinigte Staaten, Kanada, Japan und Mexiko). Er unterscheidet sich von der Europäischen Union in der Art, dass kein Land der Europäischen Union beigetreten ist, ohne zuvor Mitglied des Europarates zu sein.
Der Europarat setzt sich zusammen aus dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung, seinem Generalsekretär und folgenden Institutionen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kommissar für Menschenrechte
Kongress der Gemeinden und Regionen
Sowie den folgenden Teilabkommen, an denen nicht alle Mitgliedstaaten beteiligt sind:
Nord-Süd-Zentrum
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Europäisches Fremdsprachenzentrum (in Graz)
Fonds Eurimages
Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission)
EDQM/Europäische Pharmakopöe
Pompidou-Gruppe
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Entwicklungsbank des Europarates
Vollständige Liste der Teilabkommen
Der Europarat wurde gegründet, um: die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit europaweit sicherzustellen, er setzt seine Schwerpunkte in die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes und an die Heranführung der neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa an die Strukturen der Europäischen Union. Durch umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsprogramme, die teilweise auch von der OSZE durchgeführt werden, fördert der Europarat den demokratischen Reformprozess der neuen Osterweiterung. Gleichzeitig überprüft der Europarat die eingegangenen Verpflichtungen die mit dem Beitritt der Länder erfolgte. Andauernde schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des Europarats können Sanktionen bis hin zum Ausschluss des betreffenden Landes aus der Organisation nach sich ziehen.