Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde erstmals am 8.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat unter der Leitung von Konrad Adenauer beschlossen, am 23.Mai 1949 feierlich verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Das Grundgesetz regelt seitdem die politische und rechtliche Grundordnung der BRD. Mit dem Beitritt der DDR und dem Vollzug der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 stellt das Grundgesetz auch eine gesamtdeutsche Verfassung dar. Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Einhaltung, Überwachung und Auslegung. Grundgesetzänderungen können nur mit 2/3 Mehrheiten vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen, andere Gesetze dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863)
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Ausländergesetz (AuslG) - Das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet wird vom Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin zur Verfügung gestellt.
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Gesetze im Internet - Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert. Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu im BGBl I verkündeten Vorschriften, können direkt über den Aktualitätendienst aufgerufen werden.
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Verkehrsblatt - Der Verkehrsblatt-Verlag veröffentlicht im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) - alle amtlichen Bekanntmachungen für das gesamte Verkehrswesen einschließlich der Gesetze und Verordnungen sowie durch Erlaß für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Richtlinien, Technischen Bestimmungen, Vorschriften im Verkehrsblatt als Sonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Formulare) des Verkehrsblatt (Amtsblatt).