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... Staatsgeheimnisse offenbart (§ 95 StGB), "friedensgefährdende Beziehungen" pflegt (§ 100 StGB), Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten "verletzt" (§ 104 StGB) oder ein ausländisches Staatsoberhaupt wie Mahmud Ahmadinedschad beleidigt ...

und weitere »)


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Wichtiger Hinweis:

Mit Ausnahme der Landesflaggen dürfen die Dienst- und Staatsflaggen nur von dem jeweiligen Bundesland verwendet oder dargestellt werden. Das gleiche gilt für die großen und die kleinen Staatswappen der Länder. Näheres regeln die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer.




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