Twitter-Zensur umgehenTelepolis... Staatsgeheimnisse offenbart (§ 95 StGB), "friedensgefährdende Beziehungen" pflegt (§ 100 StGB), Flaggen und
Hoheitszeichen ausländischer Staaten "verletzt" (§ 104 StGB) oder ein ausländisches Staatsoberhaupt wie Mahmud Ahmadinedschad beleidigt
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