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Nordische Passunion (Europa • Staat und Politik • Organisationen)

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Island auf dem Weg in die EU
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Dezember 2000 tritt der Schengen-Besitzstand in den fünf Ländern der Nordischen Passunion in Kraft. 12. Mai 2007: Nach den Parlamentswahlen regiert die ...

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Überblick

Die seit 1954 geltende Nordische Passunion ist eine Übereinkunft zwischen den nordischen Staaten Finnland, Island, Dänemark, Norwegen und Schweden über die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten, sie gilt auch für Grönland und die Färöer Insel. Erst mit dem Beitritt der EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Schweden zum Schengener Abkommen trafen diese nicht EU Mitgliedstaaten mit der Europäischen Union ein Abkommen, worin auch sie am Schengener Abkommen teilnehmen können.



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Die Nordische Passunion ist eine Übereinkunft der nordischen Länder zur Erleichterung der Grenzüberschreitung zwischen den beteiligten Staaten.

Die Passunion wurde 1954 im Rahmen eines Arbeitsmarktabkommens zwischen Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Schweden, Finnland und Norwegen beschlossen. Am 1. Dezember 1955 trat Island der Union bei, am 1. Januar 1966 auch die Färöer. Ziel war es, Arbeitskräften zu ermöglichen, einfacher zwischen den Ländern hin- und herzuwechseln und dadurch Personalengpässe und Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch das Arbeitsmarktabkommen, die Passunion und ein 1955 abgeschlossenes Sozialabkommen wurde den ausländischen Arbeitern in vielen Bereichen der Neustart erleichtert. So erhielten sie im Gegensatz zu Bürgern aus nicht-nordischen Ländern leichter eine Aufenthaltserlaubnis und auch ihre Sozialabsicherung war gesichert. Ab 1981 durften sie auch ab Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Kommunalwahlen teilnehmen.

Am 1. Mai 1958 trat die Abschaffung der Grenzkontrollen endgültig in Kraft, wobei der Prozess zur Beseitigung der Reisepässe bereits 1952 begonnen hatte. Von Anfang an beteiligten sich an dieser Maßnahme Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen. Island folgte am 24. September 1965, die Färöer am 1. Januar 1966 bei ihrem Beitritt zur Passunion. Grönland und die norwegischen Inseln Svalbard und Jan Mayen waren nicht Bestandteil dieser Initiative.

Mit dem Beitritt der EU-Mitglieder Dänemark, Schweden und Finnland zum Schengener Abkommen traten Probleme auf. Da Norwegen und Island keine EU-Mitglieder waren, hätten wieder Grenzkontrollen an der EU-Außengrenze zu Norwegen mit Schweden und Finnland sowie in den dänischen, schwedischen und finnischen Flug- und Seehäfen vor Reisen nach Norwegen oder Island eingeführt werden müssen. Deshalb unterzeichneten Norwegen und Island am 18. Mai 1999 ein Abkommen zur Teilnahme am Schengen-System. Die Bestimmungen des Übereinkommens zum Beitritt von Dänemark zum Schengener Abkommen galten nicht für die Färöer und Grönland. Die beiden Inseln wurden jedoch durch ein Kooperationsabkommen ebenfalls von den Grenzkontrollen befreit.

Literatur

  • David Phillips, Hubert Ertl: Implementing European Union Education and Training Policy: A Comparative Study of Issues in Four Member States. Springer, 2003, ISBN 978-1-4020-1292-1
  • Friedrich Heckmann, Dominique Schnapper: The Integration of Immigrants in European Societies: National differences and Trends of Convergence. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-8282-0181-1

Siehe auch

  • Nordischer Rat

Einzelnachweise





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