Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, der durch eine Satzung geregelt wird. Da der Zweckverband keine Gemeindestatus hat, ist er auch keine Gebietskörperschaft. Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Gemeinden, deren rechtliche Grundlage im jeweiligen Landesgesetz (Zweckverbandsgesetz) niedergeschrieben ist. Der Sinn des Zweckverbands liegt in der gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter Interessen der einzelnen Gemeinden z.B. im Umweltbereich (Müllentsorgung, Abwasseranlagen).
Ein Regionalverband ist ein öffentlich rechtlicher Zusammenschluss (eine Trägerschaft) im Bereich der Regional- und Bauplanung, Der Regionalverband ist rechtlich gesehen, wie ein Zweckverband zu betrachten. Der Sinn liegt jedoch mehr in der regionalen übergreifenden Zusammenarbeit der Kommunen.