Die derzeit 17 ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen vom Parlament oder während einer Unterbrechung der Sitzungsperiode vom Präsidenten im Namen der Konferenz der Präsidenten überwiesenen Gegenstände zu prüfen. Die Aufgaben der nichtständigen Ausschüsse und der Untersuchungsausschüsse werden bei deren Einsetzung festgelegt; diese Ausschüsse haben nicht das Recht, Stellungnahmen für andere Ausschüsse abzugeben.