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Neue Ausnahmen für das US-Urheberrecht
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Überblick

Das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gliedert sich in 5 Teile mit 143 Paragraphen. (2004)

Teil
Paragraphen
Art
Erster TeilUrhG §1 - $69gUrheberrecht
Zweiter TeilUrhG §70 - §87eVerwandte Schutzrechte
Dritter TeilUrhG §88 - §95Besondere Bestimmungen für Filme
Vierter TeilUrhG §96 - §119Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Fünfter TeilUrhG §120 - §143Übergangs- und Schlußbestimmungen Anwendungsbereich

Weitere Informationen

Urheberrecht - Bundesministerium der Justiz



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Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts. Das Copyright des anglo-amerikanischen Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt – im Gegensatz zur obigen Beschreibung des Urheberrechts.

Geschichte

  • Geschichte des Urheberrechts

Sonderfälle

  • Geistiges Eigentum
  • Amtliches Werk
  • Rechte an Geoinformationen

Rechtslage in einzelnen Ländern

  • Deutsches Urheberrecht
  • Urheberrecht (DDR)
  • Urheberrecht der Republik Österreich
  • Urheberrecht der Schweiz
  • Urheberrecht (Luxemburg)
  • Urheberrecht (Vereinigte Arabische Emirate)
  • zum Urheberrecht der Russischen Föderation siehe

Einzelnachweise





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